Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01/2025
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1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
alle Verträge zwischen Musikanlagen Markloff (nachfolgend
„Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die
Vermietung von Veranstaltungstechnik (Dry Hire und betreute
Vermietung), die Erbringung veranstaltungstechnischer
Dienstleistungen (Planung, Installation, Betreuung), sowie den
Verkauf von Technik und Zubehör.
- Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen in der
jeweils aktuellen Form als vereinbart.
- Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer
(§ 14 BGB) sein.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur
Vertragsbestandteil, wenn diesen ausdrücklich schriftlich
zugestimmt wird.
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2 Vertragsabschluss / persönliche
Voraussetzungen
- Angebote des Auftragnehmers – auch Darstellungen auf der
Homepage – sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die
Anfrage ausdrücklich annimmt und dies durch schriftliche
Auftragsbestätigung bestätigt oder durch die Übergabe der
Mietgegenstände.
- Die Anmietung von Technik ist ausschließlich voll
geschäftsfähigen natürlichen Personen oder rechtsfähigen
juristischen Personen gestattet, die für sämtliche
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unbeschränkt haftbar
sind.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Vertragsschluss
Identitäts- und Bonitätsnachweise zu verlangen und Aufträge bei
fehlender oder negativer Prüfung abzulehnen.
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3 Leistungsumfang und Vertragsarten
- Diese AGB gelten für:
Vermietung von Veranstaltungstechnik (Dry Hire und betreute
Vermietung),
Dry Hire bezeichnet die Überlassung von Technik ohne
Bedien- oder Aufsichtspersonal.
Dienstleistungen (Planung, Installation, Betreuung),Verkauf
von Waren.
- Installation, Aufbau, Abbau und Betreuung erfolgen nur bei
ausdrücklicher Vereinbarung.
- Der Auftragnehmer schuldet keine baulichen, statischen oder
genehmigungsrechtlichen Leistungen.
- Alle auf der Homepage angegebenen Preise für
Mietgegenstände verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart – als Tagesmietpreise für Abholung (Dry
Hire).
- Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher
Auftragsbestätigung oder durch die Übergabe der Mietgegenstände
zustande. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der
Mietgegenstände und endet mit deren vollständiger Rückgabe.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände zu den
vereinbarten Zeiten abzuholen und zurückzugeben. Bei
verspäteter Rückgabe wird für jeden angefangenen Tag die
vereinbarte Tagesmiete berechnet.
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4 Nutzung der Technik und Sicherheit
- Die Nutzung der Technik hat ausschließlich
bestimmungsgemäß, gemäß Herstellerangaben sowie den geltenden
gesetzlichen Vorschriften (u. a. BetrSichV, DGUV, ProdSG) zu
erfolgen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vom
Veranstaltungsort bereitgestellte Infrastruktur (insbesondere
Strom-, Wasser- und Netzwerktechnik) in einem ordnungsgemäßen,
betriebssicheren Zustand ist.
- Risiken aus dem Einsatz von Schall, Licht, Laser,
Stroboskop-Effekten oder Trockeneis liegen im
Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
- Der Mieter / Veranstalter ist als Betreiber der
Beschallungsanlage für die Einhaltung aller gesetzlichen,
behördlichen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben,
insbesondere der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
(TA-Lärm) sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG),
allein verantwortlich.
Bei Dry-Hire (Vermietung ohne Betreuung) übernimmt Musikanlagen
Markloff keine Verantwortung oder Überwachungspflicht für den
Betrieb, die Pegelsteuerung oder die Einhaltung von
Grenzwerten.
Musikanlagen Markloff haftet nicht für: Lärmbelästigungen,
Grenzwertüberschreitungen, behördliche Maßnahmen (z. B.
Auflagen, Bußgelder, Abbruch der Veranstaltung), Schäden oder
Ansprüche Dritter, die aus einem unsachgemäßen,
genehmigungswidrigen oder rechtswidrigen Betrieb der
Beschallungsanlage resultieren.
Die Haftung von Musikanlagen Markloff beschränkt sich auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Überlassung der
Technik.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich
zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen.
- Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich für den
vereinbarten Zweck verwendet werden.
- Eine Weitervermietung, Untervermietung, Verleihung oder
sonstige Überlassung der Mietgegenstände durch Privatpersonen
(Verbraucher i.S.d. § 13 BGB) an andere Privatpersonen ist
untersagt.
- Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne
unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Musikanlagen Markloff ist auf Verlangen der Name und eine
ladungsfähige Anschrift/Firmierung des Dritten mitzuteilen.
- Der Mieter bleibt in jedem Fall vollumfänglich haftbar für
Verlust, Diebstahl, Beschädigungen sowie
Funktionsbeeinträchtigungen während der gesamten Mietdauer,
auch bei Überlassung an Dritte.
- Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen,
die während der Mietzeit entstehen.
- Der Mieter haftet ebenfalls für Verlust oder Diebstahl der
Mietgegenstände.
- Bei Beschädigung oder Verlust ist der Mieter verpflichtet,
den Widerbeschaffungswert der Mietgegenstände zu ersetzen.
- Abholer, Bevollmächtigte und sonstige Dritte haften neben
dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten des Abholers zu
erfassen und die Identität sowie Bonität zu prüfen.
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7 Schäden, Nutzungsausfall,
Diebstahl
- Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Technik bis zur
Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
- Nutzungsausfall infolge Verlusts, Entwendung, Beschädigung
oder verspäteter Rückgabe ist bis zur Wiederverwendbarkeit zu
ersetzen.
- Im Falle von Diebstahl oder Verlust ist der Auftraggeber
verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich, telefonisch und
schriftlich zu informieren, unverzüglich Anzeige bei der
Polizei zu erstatten und eine Kopie der Anzeige zur Verfügung
zu stellen. Etwaige bestehende Versicherungen sind unverzüglich
zu informieren und bei der Schadenregulierung mitzuwirken.
- Nicht abgeholte, nicht genutzte oder vorzeitig
zurückgegebene Mietgegenstände gelten als ordnungsgemäß
bereitgestellt und werden vollständig berechnet.
- Bei Stornierung eines Auftrags innerhalb von 7 Tagen vor
dem vereinbarten Veranstaltungs- oder Mietbeginn werden 50 %
des vereinbarten Mietpreises berechnet.
- Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis
vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Bei unsachgemäßer Nutzung der Mietgegenstände ist der
Auftragnehmer berechtigt, Reparatur-, Reinigungs- und
Mehraufwandskosten gesondert in Rechnung zu stellen.
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8 Zahlung, Kaution, Bonität
- Rechnungen sind fristgerecht ohne Abzug fällig.
- Bei Dry Hire erfolgt die Zahlung, sofern nicht anders
vereinbart, bei Abholung oder bei Lieferung der
Mietgegenstände.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kautionen,
Vorauszahlungen sowie Zwischen- oder Abschlagsrechnungen zu
verlangen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des
berechtigten Interesses Bonitätsprüfungen durchzuführen. Hierzu
können personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen
gemäß § 288 BGB. (5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer
berechtigt, Forderungen an externe Dienstleister (z. B.
Creditreform) zu übergeben.
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
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10 Personal, Verpflegung,
Übernachtung
- Bei betreuten Einsätzen mit einer Einsatzzeit des Personals
von mehr als 6 Stunden (inkl. Auf- und Abbau) wird eine
Verpflegungspauschale von 18 € netto pro Person berechnet,
sofern keine Verpflegung gestellt wird.
- Erforderliche Übernachtungen werden nach tatsächlichem
Aufwand pro Person und Nacht berechnet, sofern diese nicht vom
Auftraggeber gestellt werden.
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11 Datenschutz, Medien,
Datenbereitstellung
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
ausschließlich auftragsbezogen und gemäß DSGVO, BDSG, AO und
HGB.
- Vom Auftragnehmer erstellte Fotos, Videos oder Medien
dürfen – sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen –
zu Referenz- und Marketingzwecken genutzt werden.
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer,
die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen oder vom
Vertrag zurückzutreten.
- Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen
sind zu vergüten.
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13 Widerrufsrecht (nur Verkauf an
Verbraucher)
- Verbrauchern steht bei Kaufverträgen ein gesetzliches
Widerrufsrecht zu.
- Kein Widerrufsrecht besteht bei Vermietung,
Dienstleistungen und termingebundenen Leistungen.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – unser
Geschäftssitz.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die Parteien sind sich bereits jetzt darüber
einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
Regelung ersetzt wird, die dem der unwirksamen Regelung
angestrebten Zweck am nächsten kommt.