AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Stand: 01/2025

  • 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien 
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Musikanlagen Markloff (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die Vermietung von Veranstaltungstechnik (Dry Hire und betreute Vermietung), die Erbringung veranstaltungstechnischer Dienstleistungen (Planung, Installation, Betreuung), sowie den Verkauf von Technik und Zubehör.
  2. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen in der jeweils aktuellen Form als vereinbart. 
  3. Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. 
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. 
  • 2 Vertragsabschluss / persönliche Voraussetzungen 
  1. Angebote des Auftragnehmers – auch Darstellungen auf der Homepage – sind freibleibend und unverbindlich. 
  2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Anfrage ausdrücklich annimmt und dies durch schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt oder durch die Übergabe der Mietgegenstände. 
  3. Die Anmietung von Technik ist ausschließlich voll geschäftsfähigen natürlichen Personen oder rechtsfähigen juristischen Personen gestattet, die für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unbeschränkt haftbar sind. 
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Vertragsschluss Identitäts- und Bonitätsnachweise zu verlangen und Aufträge bei fehlender oder negativer Prüfung abzulehnen. 
  • 3 Leistungsumfang und Vertragsarten 
  1.  Diese AGB gelten für:
    Vermietung von Veranstaltungstechnik (Dry Hire und betreute Vermietung),
    Dry Hire bezeichnet die Überlassung von Technik ohne Bedien- oder Aufsichtspersonal. 
    Dienstleistungen (Planung, Installation, Betreuung),Verkauf von Waren. 
  2. Installation, Aufbau, Abbau und Betreuung erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. 
  3. Der Auftragnehmer schuldet keine baulichen, statischen oder genehmigungsrechtlichen Leistungen. 
  4. Alle auf der Homepage angegebenen Preise für Mietgegenstände verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – als Tagesmietpreise für Abholung (Dry Hire). 
  5. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch die Übergabe der Mietgegenstände zustande. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände und endet mit deren vollständiger Rückgabe.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände zu den vereinbarten Zeiten abzuholen und zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden angefangenen Tag die vereinbarte Tagesmiete berechnet.
  • 4 Nutzung der Technik und Sicherheit 
  1. Die Nutzung der Technik hat ausschließlich bestimmungsgemäß, gemäß Herstellerangaben sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften (u. a. BetrSichV, DGUV, ProdSG) zu erfolgen. 
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vom Veranstaltungsort bereitgestellte Infrastruktur (insbesondere Strom-, Wasser- und Netzwerktechnik) in einem ordnungsgemäßen, betriebssicheren Zustand ist. 
  3. Risiken aus dem Einsatz von Schall, Licht, Laser, Stroboskop-Effekten oder Trockeneis liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. 
  4. Der Mieter / Veranstalter ist als Betreiber der Beschallungsanlage für die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), allein verantwortlich.

Bei Dry-Hire (Vermietung ohne Betreuung) übernimmt Musikanlagen Markloff keine Verantwortung oder Überwachungspflicht für den Betrieb, die Pegelsteuerung oder die Einhaltung von Grenzwerten.

Musikanlagen Markloff haftet nicht für: Lärmbelästigungen, Grenzwertüberschreitungen, behördliche Maßnahmen (z. B. Auflagen, Bußgelder, Abbruch der Veranstaltung), Schäden oder Ansprüche Dritter, die aus einem unsachgemäßen, genehmigungswidrigen oder rechtswidrigen Betrieb der Beschallungsanlage resultieren.

Die Haftung von Musikanlagen Markloff beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Überlassung der Technik.

  • 5 Pflichten des Mieters
  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen.
  2. Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
  3. Eine Weitervermietung, Untervermietung, Verleihung oder sonstige Überlassung der Mietgegenstände durch Privatpersonen (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB) an andere Privatpersonen ist untersagt.
  4. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Musikanlagen Markloff ist auf Verlangen der Name und eine ladungsfähige Anschrift/Firmierung des Dritten mitzuteilen.
  5. Der Mieter bleibt in jedem Fall vollumfänglich haftbar für Verlust, Diebstahl, Beschädigungen sowie Funktionsbeeinträchtigungen während der gesamten Mietdauer, auch bei Überlassung an Dritte.
  • 6 Haftung
  1. Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit entstehen.
  2. Der Mieter haftet ebenfalls für Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände.
  3. Bei Beschädigung oder Verlust ist der Mieter verpflichtet, den Widerbeschaffungswert der Mietgegenstände zu ersetzen.
  4. Abholer, Bevollmächtigte und sonstige Dritte haften neben dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. 
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten des Abholers zu erfassen und die Identität sowie Bonität zu prüfen. 
  • 7 Schäden, Nutzungsausfall, Diebstahl 
  1. Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Technik bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. 
  2. Nutzungsausfall infolge Verlusts, Entwendung, Beschädigung oder verspäteter Rückgabe ist bis zur Wiederverwendbarkeit zu ersetzen. 
  3. Im Falle von Diebstahl oder Verlust ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich, telefonisch und schriftlich zu informieren, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und eine Kopie der Anzeige zur Verfügung zu stellen. Etwaige bestehende Versicherungen sind unverzüglich zu informieren und bei der Schadenregulierung mitzuwirken.
  4. Nicht abgeholte, nicht genutzte oder vorzeitig zurückgegebene Mietgegenstände gelten als ordnungsgemäß bereitgestellt und werden vollständig berechnet. 
  5. Bei Stornierung eines Auftrags innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungs- oder Mietbeginn werden 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet. 
  6. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. 
  7. Bei unsachgemäßer Nutzung der Mietgegenstände ist der Auftragnehmer berechtigt, Reparatur-, Reinigungs- und Mehraufwandskosten gesondert in Rechnung zu stellen. 
  • 8 Zahlung, Kaution, Bonität 
  1. Rechnungen sind fristgerecht ohne Abzug fällig. 
  2. Bei Dry Hire erfolgt die Zahlung, sofern nicht anders vereinbart, bei Abholung oder bei Lieferung der Mietgegenstände.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kautionen, Vorauszahlungen sowie Zwischen- oder Abschlagsrechnungen zu verlangen. 
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des berechtigten Interesses Bonitätsprüfungen durchzuführen. Hierzu können personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden. 
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. (5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Forderungen an externe Dienstleister (z. B. Creditreform) zu übergeben. 
  • 9 Eigentumsvorbehalt 
  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. 
  • 10 Personal, Verpflegung, Übernachtung 
  1. Bei betreuten Einsätzen mit einer Einsatzzeit des Personals von mehr als 6 Stunden (inkl. Auf- und Abbau) wird eine Verpflegungspauschale von 18 € netto pro Person berechnet, sofern keine Verpflegung gestellt wird. 
  2. Erforderliche Übernachtungen werden nach tatsächlichem Aufwand pro Person und Nacht berechnet, sofern diese nicht vom Auftraggeber gestellt werden. 
  • 11 Datenschutz, Medien, Datenbereitstellung 
  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auftragsbezogen und gemäß DSGVO, BDSG, AO und HGB. 
  2. Vom Auftragnehmer erstellte Fotos, Videos oder Medien dürfen – sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen – zu Referenz- und Marketingzwecken genutzt werden. 
  • 12 Höhere Gewalt 
  1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. 
  2. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen sind zu vergüten. 
  • 13 Widerrufsrecht (nur Verkauf an Verbraucher) 
  1. Verbrauchern steht bei Kaufverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. 
  2. Kein Widerrufsrecht besteht bei Vermietung, Dienstleistungen und termingebundenen Leistungen. 
  • 14 Schlussbestimmungen 
  1. Vertragssprache ist Deutsch. 
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind sich bereits jetzt darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck am nächsten kommt.